Sichere dir deinen Platz und unterstütze RheinKraut bis zur Anbaugenehmigung und helfe mit deinem Beitrag bei der Umsetzung unserer angestrebten Ziele.
Mit der Basis Mitgliedschaft (nach Anbaugenehmigung) besteht die Berechtigung bis zu 10 Gramm/Monat Cannabis aus der Bestandsernte zu entnehmen.
Mit der Silber Mitgliedschaft (nach Anbaugenehmigung) besteht die Berechtigung bis zu 25 Gramm/Monat Cannabis aus der Bestandsernte zu entnehmen.
Nach erteilter Anbaugenehmigung
* Der Monatsbeitrag wird regelmäßig an die kalkulierten Selbstkosten angepasst.
Gold Mitgliedschaften sind von der Aufnahmegebühr befreit.
Laut Gesetz ist RheinKraut dazu verpflichtet, die Abgabe auf 25 Gramm auf den Tag zu beschränken.
Für alle Arten der Mitgliedschaft besteht eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten mit Kündigungsfrist von 4 Wochen.
RheinKraut wird für seine Mitglieder auserlesene Cannabis Sorten auswählen, die in ihren Geschmacksnuancen und ihren Eigenschaften für eine hohe Qualität stehen.
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